Parlament

Abschließende Beratungen ohne Aussprache

Ohne Aussprache entscheidet der Bundestag am Donnerstag, 16. Mai 2024, über eine Reihe von Vorlagen:

ERP: Auf Grundlage einer Beschlussempfehlung des Wirtschaftsausschusses (20/11423) hat der Bundestag einer Verordnung über die Erweiterung des Anwendungsbereichs des ERP-Wirtschaftsplangesetzes 2024 (20/10858, 20/11044 Nr. 2) gegen das Votum von Union und AfD zugestimmt. Demnach soll das ERP-Wirtschaftsplangesetz auf Grundlage der Nationalen Strategie für Soziale Innovationen und Gemeinwohlorientierte Unternehmen erweitert werden. Somit soll die Öffnung der Gründungs- und Nachfolgefinanzierung aus Mitteln des ERP-Sondervermögens auch für gemeinnützige kleine und mittlere Unternehmen ermöglicht werden.

Petitionen: Das Parlament nahm darüber hinaus fünf Beschlussempfehlungen des Petitionsausschusses zu Petitionen an, die beim Bundestag eingegangen und vom Petitionsausschuss beraten worden waren. Es handelte sich um die Sammelübersichten 567 bis 574 (20/11167, 20/11168, 20/11169, 20/11170, 20/11171, 20/11172, 20/11173, 20/11174). 

Maßnahmen zur Stärkung des sozialen Wohnungsmarktes

Darunter befand sich auch eine Petition, in der verschiedene Maßnahmen zur Stärkung des sozialen Wohnungsmarktes gefordert werden. Konkret geht es dem Petenten um eine „Nachverschärfung der Mietpreisbremse“, die seiner Auffassung nach „ohne Ausnahme bundesweit“ gelten sollte. 

Weiter fordert er eine Sanktionierung von „Mietwucher“, den Bau von 100.000 Sozialwohnungen pro Jahr in angespannten Wohnraumgebieten und einen Kündigungsschutz von sechs Monaten für Mieter, die ihre Energiekosten nicht zahlen können. 

Wohnraum vielfach unbezahlbar

Der Wohnungsmarkt habe sich in den letzten Jahren für Mieter zusehends verschlechtert, heißt es in der öffentlichen Petition (ID 140014). In stark angespannten Wohnungsmärkten, insbesondere in Großstädten wie Berlin, München und Hamburg sowie in deren Umland, seien die Mieten sehr stark angestiegen.

Dadurch werde Wohnraum vielfach für Mieter in angestammten Wohngebieten unbezahlbar und langjährige Mieter aus ihren Wohngebieten in zentralen Lagen der Städte verdrängt. Begünstigte dieses Gentrifizierungsprozesses seien vor allem Immobilienspekulanten, insbesondere in Stadtzentren. 

Gnadenloser Verdrängungswettbewerb

Der gnadenlose Verdrängungswettbewerb, der oft von Zwangsräumungen begleitet werde, führe zu sozialen Schieflagen und Verwerfungen, schreibt der Petent. „Am Ende ist durch systematische gesellschaftliche Benachteiligung ganzer Bevölkerungsgruppen eine zunehmende Radikalisierung in der Gesellschaft zu erwarten und es ist zu befürchten, dass der politische Rand der Gesellschaft zunehmend gestärkt wird“, heißt es in der Vorlage.

Die vom Petitionsausschuss in der Sitzung am 24. April verabschiedete Beschlussempfehlung an den Bundestag sieht nun vor, die Petition dem Bundesministerium für Wohnen, Stadtentwicklung und Bauwesen und dem Bundesministerium der Justiz „als Material“ zu überweisen sowie sie den Landesparlamenten zuzuleiten. Den Verfahrensgrundsätzen des Petitionsausschusses zufolge bedeutet dies, dass die Bundesregierung die Petition „in die Vorbereitung von Gesetzentwürfen, Verordnungen oder anderen Initiativen oder Untersuchungen einbeziehen soll“. 

Verlängerung der Mietpreisbremse vereinbart

Zum Thema Mietpreisbremse heißt es in der Begründung zur Beschlussempfehlung des Ausschusses, „dass zur Begrenzung der Wiedervermietungsmieten grundsätzlich die sogenannte Mietpreisbremse in Gebieten mit einem angespannten Wohnungsmarkt gilt“. 

Eine ausnahmslose bundesweite Regelung gebe es nicht, da die Verengung des Zugangs zu bezahlbarem Wohnraum nicht flächendeckend auftrete, sondern spezifische Teilmärkte insbesondere in den Ballungszentren betreffe. Gleichwohl hätten SPD, Bündnis 90/Die Grünen und FDP in ihrem Koalitionsvertrag für die 20. Wahlperiode eine Verlängerung der Mietpreisbremse vereinbart. 

Weitere Anliegen aus der Petition bewertet der Ausschuss als bereits aufgegriffen oder auch als nicht unterstützenswert. Soweit die Petition eine weitergehende Stärkung des Mieterschutzes, den Bau von Sozialwohnungen sowie eine kommunale Mobilisierung von Bauland, etwa durch Nachschärfung des kommunalen Vorkaufsrechts, betrifft, hält der Ausschuss die Petition hingegen für geeignet, in die diesbezüglichen politischen Beratungen und Entscheidungsprozesse einbezogen zu werden. (vom/hau/15.05.2024)